In den aktuellen Änderungsanträgen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines „Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ wird die derzeit nur noch bis 31. März geltende Anhebung des monatlichen Höchstbetrags für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zum Jahresende fortgeschrieben. Die Fortgeltung der pandemiebedingten Anhebung wird in § 40 Absatz 2 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch übernommen, teilt „Wir versorgen Deutschland“ mit. Das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ begrüßt die Verlängerung der Regelung.
Das Geld steht Pflegebedürftigen für die Beschaffung unter anderem von Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhen und Schutzschürzen zu, um sich selbst sowie Pflegepersonal und pflegende Angehörige nicht zuletzt vor Covid-19-Infektionen zu schützen. Für das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ ist diese Regelung ein wichtiger Baustein, um vor dem Hintergrund stark gestiegener Preise für derartige Schutzausrüstung den Infektionsschutz zu stärken. Dies sei „ein erster Schritt, dem jedoch weitere folgen müssten“, betont das Bündnis. Ihm gehören der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) sowie die Leistungserbringer-Gemeinschaften EGROH, Reha-Service-Ring, RehaVital und Sanitätshaus Aktuell an.
So sei nach rund einem Jahr Pandemie die Vergütung der Zusatzkosten für persönliche Schutzausrüstung (PSA) nach wie vor ungeklärt, die aufgrund der gestiegenen PSA-Preise und Hygienevorschriften bei Sanitätshäusern und orthopädietechnischen Werkstätten anfallen. Eigentlich sollte seit dem 1. Januar 2021 laut Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) die PSA-Kostenerstattung für den aufgrund der Corona-Pandemie erhöhten Hygieneaufwand geregelt sein. Dies aber ignorierten die gesetzlichen Krankenkassen, wie das Bündnis kritisiert. Auch hier müsse der Gesetzgeber dringend Abhilfe schaffen – beispielsweise, indem der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) ein Mandat für die Umsetzung erhalte.