Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, setzte sich auf dem MCC-Kassengipfel am 29. September mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen und aktuellen Herausforderungen auseinander.
Die Umsetzung zusätzlicher Anwendungen für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) laufe „auf Hochtouren“. Allerdings kämpften die Kostenträger mit widersprüchlichen Informationen und Vorgaben seitens des Datenschutzes und des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA).
So habe der Bundesbeauftragte für Datenschutz (BfDI) Warnungen und Anweisungen der jeweiligen Landesdatenschützer angekündigt, wenn die ePA gemäß den Regelungen des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDGS) umgesetzt werde. Gleichzeitig drohe das BMG mit Strafzahlungen, wenn die ePA nicht fristgerecht eingeführt werde. Das BMG betone zwar, dass der Gesetzentwurf mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt sei. Trotzdem stellt Martin Litsch fest: „Die Kassen geraten in eine Sandwichposition ohne eigene Handlungsautonomie.“
Die Kritik der Datenschützer beziehe sich darauf, dass Ärzte entweder alles oder nichts in der Patientenakte einsehen könnten. Der Versicherte könne zum Start der ePA noch keine differenzierten Zugriffsrechte einräumen.
Litsch warnte vor einem Hinweis auf der ePA, dass die Anwendung nicht der europäischen Datenschutzverordnung entspreche. Dann sei das Vertrauen der Versicherten direkt verspielt.