Ab nächstem Jahr wird es für Menschen mit Behinderung erheblich einfacher, eine vertraute Person mit ins Krankenhaus zu nehmen, wenn dies für die Behandlung notwendig ist. Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB), der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) und die Diakonie Deutschland begrüßen die Gesetzesinitiative in einer gemeinsamen Mitteilung.
Mit einer Ergänzung im Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften, das am 24. Juni im Bundestag verabschiedet wurde, erfüllt die Bundesregierung eine langjährige Forderung der Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen und Unterstützer. Zuvor sei jahrelang über die Übernahme der Kosten gestritten worden.
Während eines Krankenhausaufenthaltes von Menschen mit Behinderung können nahe Angehörige für deren Begleitung künftig vom Arbeitgeber freigestellt werden. Sie erhalten von der Krankenkasse einen Ersatz des Verdienstausfalls – ähnlich wie Eltern kranker Kinder. Auch wer als Mensch mit Behinderung Leistungen in besonderen Wohnformen oder von Diensten der Eingliederungshilfe erhält, kann von Mitarbeitenden ins Krankenhaus begleitet werden. Die Kosten dieser Assistenzleistung werden von der Eingliederungshilfe übernommen.
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Im Anschluss muss der Gemeinsame Bundesausschuss klären, für welchen Personenkreis der Anspruch auf eine Begleitperson grundsätzlich anerkannt wird.