Seit Herbst 2014 erreichen den Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) nach eigenen Angaben ständig neue Meldungen, dass Menschen, die ein Elektromobil (E-Scooter) benutzen müssen, von Bus und Straßenbahn nicht mehr mitgenommen werden.
„Dieses Mitnahmeverbot ist eine beispiellose Diskriminierung“, bringen es Heike Witsch, ÖPNV-Expertin und Manfred Liebich, Experte für Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum beim BSK auf den Punkt.
Verkehrsunternehmen lehnen neuerdings bundesweit die Beförderung von Scooternutzern aus haftungsrechtlichen Gründen ab. Sie verweisen auf eine ausdrückliche Empfehlung des Bundesverbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).
„Der Scooter ist kein Spaßfahrzeug für Gehfaule, sondern ein anerkanntes Hilfsmittel für gehbehinderte Menschen, das ein weitgehend selbständiges Leben erleichtern soll. E-Scooter wie Rollstühle sind Krankenfahrstühle nach geltendem Gesetz und haben zum überwiegenden Teil eine Hilfsmittelnummer. Mobilitätseingeschränkte Menschen sind wie bisher auf die Mitnahme ihres E-Scooters in Bussen und Straßenbahnen angewiesen“, stellen beide Experten fest.
Der BSK hat nun die Bochum-Gelsenkirchener-Straßenbahn AG (BOGESTRA) und die Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) abgemahnt. Beide Verkehrsunternehmen haben in den vergangenen Wochen Menschen mit E-Scootern von der Beförderung generell ausgeschlossen. Dies stellt einen Diskriminierungstatbestand von Menschen mit Behinderung dar und deckt sich nach Ansichten des BSK nicht mit den Beförderungspflichten.