Breite Front gegen Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich
Schulterschluss in der Hilfsmittelbranche: Die Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung (IGHV) hat ein gemeinsames Positionspapier zu Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich veröffentlicht.
21.01.2015
Tobias Kurtz
1 Minute
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Dahinter stehen neben dem BIV-OT und der F.M.P. u.a. auch der BVMed, Eurocom, Spectaris, der QVH sowie die Leistungserbringergruppen Egroh, RSR und Sanitätshaus Aktuell.
Die Mitglieder der IGHV lehnen Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich aufgrund der bisherigen Erfahrungen grundsätzlich als ungeeignet ab. Vertragsabschlüsse zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern gewährleisten die Qualität der Versorgung, das Wahlrecht der Patienten, die Anbietervielfalt sowie eine wirtschaftliche Versorgung und berücksichtigen die Interessen aller Beteiligten. Daher sollte festgelegt werden, dass die Krankenkassen als erste Option Verträge nach § 127 Abs. 2 SGB V (Verhandlungsverträge) mit den Leistungserbringern abschließen müssen. Somit könnte der § 127 Abs.1 entfallen.
Sollte § 127 Abs. 1 SGB V bestehen bleiben, sollten laut IGHV mehrere Vorgaben für die Krankenkassen bei der Durchführung von Ausschreibungen verpflichtend eingeführt werden. Dazu gehören die Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot, ein vereinfachtes Vergaberegime bei Leistungen, deren Schwerpunkt im Bereich der Dienstleistung liegt, dieVerpflichtung der Krankenkassen zur Überwachung der Einhaltung der Vertragsinhalte, der Anspruch der Versicherten auf Information zu Vertragsinhalten sowie eine Definition der Dienstleistung.