„Patient:innen brauchen eine gute und sichere Versorgung mit Hilfsmitteln zur Verbesserung der Gesundheit, der Lebensqualität und zur selbstbestimmten Teilhabe am sozialen Leben“, so BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl. Das erfordere eine entsprechend hohe Qualität der Produkte und einhergehenden Dienstleistungen sowie ausreichende Informationen über die Versorgungsansprüche der Betroffenen.
Um ihr Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung wahrnehmen zu können, wünschen sich chronisch kranke und behinderte Menschen neben zentralen Ansprechpartnern zur Organisation ihrer multiplen Bedarfe auch Transparenz über das Versorgungsgeschehen und bestehende Versorgungsmöglichkeiten. „Und sie suchen die Unterstützung durch Unternehmen, die sie ausgewählt haben und denen sie vertrauen“, so Pohl.
In seinem Hilfsmittelforum auf der Rehacare informierte der BVMed über den Weg eines Hilfsmittels von der Verordnung über die Genehmigung bis zur Versorgung. Zudem informieren Rechtsexperten darüber, was Patienten tun können, wenn es zu Versorgungsproblemen oder Ablehnungen durch Krankenkassen kommt.
Der BVMed hat angesichts der vielfältigen Herausforderungen zudem ein „Whitepaper Hilfsmittelversorgung“ (www.bvmed.de/whitepaper-hilfsmittel) vorgelegt und schlägt unter anderem folgende Maßnahmen vor:
- Einführung eines Anspruchs der Versicherten auf Therapieberatung und -management, insbesondere bei koordinierungsbedürftigen und komplexen Versorgungen mit beratungsintensiven Hilfsmitteln und/oder Medizinprodukten.
- Einbindung aller dem Markt zur Verfügung stehenden Fachkräfte in komplexe ambulante Versorgungsfälle durch Eignungskriterien, die in diesen Fällen allein auf die fachliche Qualifikation des im Rahmen der Tätigkeit eingebundenen Leistungserbringers abstellen.
- Verbesserung der Möglichkeiten zur Kooperation zwischen Gesundheitsakteuren zum Nutzen der zu Versorgenden, beispielsweise durch Ermöglichung von Selektivverträgen, welche die Versorgung von Menschen durch mehrere Akteure regeln.
- Erhaltung bzw. Ergänzung der Instrumente, die die Vereinbarung einer auskömmlichen Vergütung bewirken (Vertragssystem § 127 SGB V i. d. aktuellen Fassung) sowie eine resiliente und nachhaltige Finanzierung des ambulanten Settings über einen nationalen Pakt zur nachhaltigen Finanzierung des Gesundheitswesens.
- Erleichterung des Zugangs der Betroffenen zu benötigten Hilfsmitteln und Medizinprodukten durch Klarstellung des Hilfsmittelbegriffs (keine Abhängigkeit der Hilfsmitteleigenschaft von der Frage, wer die Hilfsmittel anwendet), durch den Abbau von bürokratischen Hemmnissen im Rahmen der Aufnahme von Produkten in das Hilfsmittelverzeichnis sowie durch schnellere Genehmigungsverfahren für Betroffene.
- Nutzung der Chancen der Digitalisierung durch die möglichst zeitnahe Anbindung der Leistungserbringer von Hilfsmitteln an die Telematikinfrastruktur, durch eine beschleunigte Einführung der elektronischen Verordnung in diesem Versorgungsbereich, durch klare Vorgaben zur Ausgabe benötigter Berufsausweise und Komponenten zur Authentifizierung der Leistungserbringer sowie durch Erteilung von Zugriffsrechten der Leistungserbringer auf die elektronische Patientenakte (ePA).
- Entbürokratisierung durch die Einführung eines Rahmenvertrages, der den Verträgen, welche die Details der Versorgung, die Qualität und den Preis regeln (nach § 127 Abs. 1 SGB V), bundesweit einheitlich und verbindlich für alle Krankenkassen und Leistungserbringer vorgeschaltet ist.