BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl sagt: „Jetzt müssen wir auf den Gesetzgeber hoffen, durch die Digitalisierung der Prozesse bei der Hilfsmittelversorgung für die dringend erforderlichen Vereinheitlichungen und Vereinfachungen zu sorgen. Weniger Verwaltungsaufwand bedeutet mehr Kapazitäten für die Patientenversorgung.“
Zum Hintergrund: Nach über drei Jahren wurden die Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringer-Verbänden über die „Rahmenempfehlungen zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Durchführung und Abrechnung der Versorgung mit Hilfsmitteln“ über ein Schiedsverfahren nach § 127 Abs. 9 SGB V beendet.
Das Ergebnis ist aus Sicht des BVMed vollkommen unzureichend, teilt der Verband mit. Es bleibe weit hinter den Erfordernissen zurück. Bürokratieabbau sei im Bereich der Hilfsmittel-Verträge und -Abrechnungen ein wichtiges Anliegen, da für die Leistungserbringer ein enormer Aufwand durch sehr heterogene administrative Anforderungen der Krankenkassen besteht. Auch bei den Krankenkassen besteht ein großer Bedarf für Verwaltungsvereinfachung, wie die hohen Ausgaben für den Verwaltungsaufwand zeigen.
„Die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren hat auf dem Verhandlungsweg leider nicht funktioniert“, bemängelt BVMed-Expertin Pohl. Da aber weiter ein großer Bedarf an Vereinfachung und Vereinheitlichung besteht, müssen jetzt andere Mechanismen gefunden werden, um die erforderlichen Regelungen zu treffen. Dazu gehört insbesondere die Vereinheitlichung von erforderlichen Daten und Informationen für den elektronischen Kostenvoranschlag (eKV). Pohl: „Hier sehen wir auch den Gesetzgeber gefordert. So muss dieser insbesondere im Zuge der zunehmenden Digitalisierung der Verwaltungsprozesse für Harmonisierung der bestehenden technischen und semantischen Anforderungen Sorge tragen.“