Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser zu schützen, das ist Ziel des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten wird am 1. Januar 2023 weitgehend in Kraft treten, folgende Bestimmungen gelten jedoch bereits seit dem 23. Juli 2021:
- Verordnungsermächtigung bzgl. Berichtseinreichung/-prüfung und risikobasierter (behördlicher) Kontrolle (§§ 13 Abs. 3, 14 Abs. 2)
- BAFA-bezogene Regelungen: Zuständigkeit (§ 19), Veröffentlichung von Handreichungen (§ 20), Rechenschaftsberichtspflicht des BAFA (§ 21).
Durch das Lieferkettengesetz werden in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte besser nachzukommen. Dadurch sollen zum einen die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten gestärkt, zum anderen den Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung getragen werden.
Einen Gesamtüberblick über die neuen gesetzlichen Anforderungen des LkSG will die BVMed-Akademie in einem Webinar bieten.
Termin ist am 23. September 2021 von 10 Uhr bis 11.30 Uhr
Zu den neuen Anforderungen und Auswirkungen des Gesetzes auf den MedTech-Sektor referiert Rechtsanwältin Denise Helling, Senior Associate in der Kanzlei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Mehr zum Programm und Anmeldung finden Sie hier.