Die Ausschreibung von Hilfsmittelversorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil verstoße gegen das Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz (HHVG) und gefährde die Versorgungsqualität von Stoma-Patienten, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt in einer Mitteilung.
Die Krankenkassen ignorierten mit dem Vorgehen die Vorgabe des Gesetzes, das Ausschreibungen nicht mehr zulässt, wenn Hilfsmittel individuell angefertigt werden müssen oder die Versorgung mit einem hohen Dienstleistungsanteil verbunden ist. Diese gesetzliche Vorgabe treffe in jedem Fall auf Patienten zu, die auf Stoma-Hilfsmittel angewiesen seien, so der BVMed. Deshalb sei deren Versorgung aus Sicht des BVMed eindeutig nicht ausschreibungsfähig. Nach allen bisherigen Erfahrungen mit Ausschreibungen sei von einer erheblichen Verschlechterung der Versorgung für Stoma-Patienten auszugehen.
"Ausschreibungen im Bereich der Versorgung von Patienten mit künstlichem Darmausgang widersprechen nicht nur dem Willen des Gesetzgebers, sondern gefährden auch die Lebensqualität der Betroffenen", so der BVMed. Die richtige Auswahl, Anpassung und das Erklären der Handhabung seien sehr beratungsintensiv. Da sich die Krankheitsbilder individuell unterscheiden und ändern, müsse die Hilfsmittel-Versorgung regelmäßig angepasst werden. Eine streng standardisierte Versorgung, wie sie für die Vergabe über Ausschreibungen vorausgesetzt wird, entspreche daher nicht den Lebensbedürfnissen der Patienten.
Die Politik sollte nach Ansicht des BVMed solchen Versuchen von Krankenkassen, die positiven Absichten des HHVG zu unterlaufen, entschieden entgegentreten.