Auf welchen gesetzlichen Grundlagen basiert die „Verordnung von Hilfsmitteln im Rahmen des Entlassmanagements“? Welche Regeln gelten für Versorgungszeitraum und Versorgungsumfang? Und welche Angaben muss die Verordnung enthalten? Antworten darauf gibt der Eurocom-Leitfaden. Seine knappe Darstellung hilft Ärzten in Krankenhäusern und Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation beim Entlassmanagement. Darüber hinaus richtet er sich auch an den Fachhandel sowie an Patienten. Unter www.eurocom-info.de kann die Broschüre ab sofort kostenfrei bestellt oder als PDF-Datei herunterladen werden.
Hintergrund für die Erstellung der Broschüre: Kliniken stehen in der Pflicht, jedem Patienten ein Entlassmanagement für eine lückenlose Anschlussversorgung anzubieten. Patienten haben das Recht ein solches in Anspruch zu nehmen – sie müssen nicht. Neben Arzneimitteln, Heilmitteln, Soziotherapie und häuslicher Krankenpflege können Krankenhausärzte ihren Patienten im Rahmen des Entlassmanagements auch Hilfsmittel verordnen. Dr. Ernst Pohlen, Geschäftsführer Eurocom, sagt: „Dass nun verbindliche Regelungen auch zur Verordnung von Hilfsmitteln vertraglich umgesetzt worden sind mit dem Ziel, eine Versorgungslücke für den Patienten im Übergang von der stationären zur ambulanten Versorgung zu schließen, begrüßen wir ausdrücklich. Damit stellt der Rahmenvertrag den gesetzlichen Anspruch einer lückenlosen Hilfsmittelversorgung für den Patienten sicher.“