Zum Wahlergebnis für den Deutschen Bundestag vom 23. Februar 2025 stellt die Geschäftsführerin der Eurocom, Oda Hagemeier, fest: „Der Schwebezustand und der Wahlkampf sind vorbei. Nun müssen sich die potenziellen Koalitionäre schnell an den Verhandlungstisch setzen, damit es wieder eine handlungsfähige Bundesregierung gibt.“
Die Gesundheitspolitik muss einen sehr großen Stellenwert im Koalitionsvertrag einnehmen. Denn sie betrifft alle Menschen in Deutschland. Und in allen Versorgungsbereichen – ob stationär oder ambulant – besteht Reformbedarf. Die Versorgung mit Hilfsmitteln, wie zum Beispiel medizinischen Kompressionsstrümpfen oder orthopädischen Hilfsmitteln, spielen dabei eine wichtige Rolle, gerade auch um Effizienzen zu heben und Versorgungen vom Krankenhaus in den ambulanten Bereich zu ermöglichen.
Hier ist in der bisherigen Wahlperiode eine Menge liegengeblieben. Maßgebliche Frage muss dabei sein, wie die Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten verbessert werden kann. Für die Mitgliedsfirmen der Eurocom ist entscheidend, diese Frage mit der Förderung gerade von
kleinen und mittelständischen Unternehmen zu verbinden. Nicht umsonst haben sich viele Parteien im Wahlkampf die Wirtschaftsförderung auf die
Fahnen geschrieben. Hier müssen nun Taten folgen. Hagemeier erklärt: „Wichtig ist jetzt für die Eurocom zweierlei: Schnelle und lösungsorientierte Koalitionsverhandlungen sowie ein 100-Tage-Programm der neuen Bundesregierung, um die liegengebliebenen Herausforderungen im Gesundheitswesen und in der Hilfsmittelversorgung anzugehen. Die Eurocom steht bereit, um pragmatische Lösungen zu entwickeln.“ Die Eurocom hat bereits vor der Bundestagswahl konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Hilfsmittelversorgung gemacht.
Drei wesentliche Punkte hebt die Herstellervereinigung mit Blick auf die bevorstehenden Koalitionsverhandlungen hervor:
- Die Aufnahme neuartiger Produkte ins Hilfsmittelverzeichnis muss leichter möglich sein. So werden jahrelange Auseinandersetzungen vor Gericht zwischen GKV-Spitzenverband und Hersteller vermieden, beide Seiten sparen dadurch Zeit und Kosten.
- Festbeträge für Hilfsmittel müssen in einem einfachen Verfahren regelmäßig angepasst werden. Dafür ist eine schnelle gesetzliche Neuregelung notwendig.
- Für alle Hilfsmittel ist der abgesenkte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent anzusetzen. Denn für die Patienten ist ein Hilfsmittel kein Luxus- oder Konsumgut, sondern sie sind gesundheitlich zwingend darauf angewiesen. Bei den Bandagen und Orthesen würde ein einheitlicher Steuersatz auch Bürokratie abbauen, denn hier werden mal 7 Prozent und mal 19 Prozent Mehrwertsteuer angesetzt.