Bundeskanzler Olaf Scholz hat nach dem gestrigen Bruch der Ampel-Koalition angekündigt, wichtige Gesetzespakete noch fertigzustellen. Gesundheitspolitische Themen kommen dabei bislang nicht zum Tragen, kritisiert die Herstellervereinigung Eurocom.
Frank Weniger, Leitung Politik Eurocom, sagt: „Große Projekte wie etwa die Krankenhausreform oder die Reform der Notfallversorgung stehen kurz vor dem Abschluss und sind wichtig. Aber auch Gesetzesvorhaben innerhalb des Gesundheitswesens, die medizinische Hilfsmittel betreffen, gehören kurzfristig auf die Agenda. Dazu zählt insbesondere eine neue gesetzliche Grundlage zur Regelung der Festbeträge für medizinische Hilfsmittel. Denn Festbeträge sind ein wichtiges und versorgungssicherndes Instrument der Ausgabenregulierung. Ihre regelmäßige marktgerechte Festsetzung ermöglicht die verlässliche Produktion und damit vor allem die verlässliche Versorgung akut und chronisch kranker Menschen mit dringend benötigten medizinischen Hilfsmitteln.“
Zum Hintergrund: Die rechtssichere Neuregelung zur Festsetzung der Festbeträge für medizinische Hilfsmittel ist mit dem höchstrichterlichen Urteil des Bundessozialgerichts vom 7.4.2022, B 3 KR 4/20 R notwendig geworden. Darin wird die bisherige Rechtsgrundlage als nicht ausreichend für die kalkulatorische Anpassung der Festbeträge erachtet. Folge ist, dass Hersteller medizinischer Hilfsmittel gezwungen sind, teils mit einem Preisniveau von 2017 zu produzieren, obwohl die Herstellkosten durch die letzten inflationsstarken Jahre erheblich gestiegen sind, so die Eurocom. Dies mache die Herstellung etwa von orthopädischen Einlagen und medizinischen Kompressionsstrümpfen unwirtschaftlich – mit Folgen für die Versorgungsvielfalt.