Die Herstellervereinigung fordert diesen Schritt zur Vereinfachung, Wettbewerbssicherung und Aufrechterhaltung einer bedarfsgerechten Hilfsmittelversorgung laut einer Mitteilung schon seit langem und habe ihn als Auftrag an die Bundesregierung adressiert.
„Dass bisher vergleichbare Hilfsmittel unterschiedlich besteuert werden, ist sachlich unbegründet und verwirrend“, erklärt Eurocom-Geschäftsführerin Oda Hagemeier zur Resolution des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. „Abrechnungsprobleme mit Krankenkassen, Wettbewerbsverzerrung und die Einschränkung der Versorgungsvielfalt seien die Folgen.“ Die einheitliche Senkung des Mehrwertsteuersatzes sei heute dringlicher denn je. Sie könne der Finanzierungslücke der Gesetzlichen Krankenversicherung entgegenwirken, ohne die Beitragszahler zusätzlich zu belasten.
Zurzeit gelten für vergleichbare Hilfsmittel von verschiedenen Herstellern, etwa von Bandagen und Orthesen, unterschiedliche Mehrwertsteuersätze. Ob für eine Bandage oder Orthese der reduzierte oder der volle Mehrwertsteuer-Satz gilt, sei nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Die Höhe orientiert sich an den von den Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalten (ZPLA) festgelegten Zolltarifierungen. Die Folge: Technisch vergleichbare Hilfsmittel werden mit unterschiedlichen Mehrwertsteuer-Sätzen belegt. In der Praxis führe dieser Umstand immer wieder zu Problemen, so die Eurocom.