Eurocom veröffentlicht Broschüre zur Baumusterprüfung
“Die Baumusterprüfung für Sicherheitsschuhe und Einlagen – Notwendigkeit, Ablauf, Konsequenzen bei Nichtbeachtung”. So lautet der Titel einer neuen Informationsbroschüre des Industrieverbands Eurocom.
04.07.2016
Tobias Kurtz
1 Minute
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Sicherheitsschuhe, Einlagen und Baukastensysteme für Schuhzurichtungen müssen gründlich geprüft werden. Ohne Nachweis einer ordnungsgemäßen Baumusterprüfung dürfen Orthopädieschuhmacher diese nicht an Endkunden abgeben. Tun sie es doch, machen sie sich strafbar, auch wenn sie durch irreführende Werbung getäuscht wurden. Auf diesen Umstand weist der Industrieverband Eurocom in seiner neu erschienen Informationsbroschüre "Die Baumusterprüfung für Sicherheitsschuhe und Einlagen – Notwendigkeit, Ablauf, Konsequenzen bei Nichtbeachtung" hin.
Sicherheitsschuhe: Baumusterprüfung künftig alle fünf Jahre
Die Arbeitssicherheit ist für die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ein hohes Gut. Ein Ausdruck hiervon ist eine neue EU-Verordnung, die noch in diesem Jahr in Kraft treten wird, teilt die Eurocom mit. Die wesentliche Neuerung für Hersteller von Schuhen und Einlagen sowie Orthopädieschuhmacher: Sicherheitsschuhe müssen künftig alle fünf Jahre baumustergeprüft werden.
Was das genau bedeutet und welche Risiken für den so genannten Inverkehrbringer bestehen, darüber will die Broschüre der Eurocom aufklären. Sie richtet sich an Orthopädieschuhmacher sowie Hersteller von Einlagen und Sicherheitsschuhen und kann ab sofort über die Internetseitewww.eurocom-info.de bestellt werden.