Die vier Verbände Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik (BIV-OT), Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), Fachvereinigung Medizinprodukte (fmp) und Spectaris setzen sich für die Aufhebung der Patientenzuzahlung für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel ein, wenn zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern Verträge mit Versorgungspauschalen abgeschlossen wurden. Hierzu hat der BVMed ein Positionspapier mit einem Vorschlag zu einer Gesetzesänderung erarbeitet.
Zur Begründung heißt es, dass die Zuzahlung bei Versorgungspauschalen keine steuernde Funktion habe. Zudem sei der Einzug der gesetzlichen Zuzahlungsbeträge unwirtschaftlich. "Er führt zu erheblichem, vermeidbarem administrativem Aufwand bei Leistungserbringern und Krankenkassen", heißt es in dem Positionspapier, das unter www.bvmed.de/hilfsmittel abgerufen werden kann.
Die von der Mehrheit der BVMed-Mitglieder aus dem Hilfsmittelbereich getragene Initiative strebt eine gesetzliche Regelung im SGB V (§ 33 Abs. 8 SGB V) vor. Ergänzt werden sollte der Satz: "Die Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln entfällt, wenn zwischen Kassen und Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 und 2 mit Pauschalvergütung – insbesondere Monats-, Tages- oder Einmalpauschalvergütung – geschlossen wurden."