Wollen Bundesregierung und Parlament Beitragssatzsteigerungen und Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung für das kommende Jahr verhindern, müssen sie noch in dieser Legislaturperiode die entscheidenden Weichen stellen. Dies erklärt der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes.
Zwar würden der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) für 2022 zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 7 Mrd. Euro zugesichert. „Dies ist ein erster, guter Schritt“, heißt es in einer Verbandsmitteilung. „Dieser wird aber absehbar nicht genügen, um das Ziel stabiler Beiträge für das nächste Jahr zu erreichen. Denn für 2022 droht nach gegenwärtiger Lage eine Finanzierungslücke von rd. 18 Mrd. Euro.“ Die zugesicherten 7 Mrd. Euro sowie die inzwischen geregelte Kostenerstattung der Test- und Impfkosten durch den Bund würden nach heutiger Lage nicht ausreichen, um den gesetzlich festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der GKV im Jahr 2022 bei 1,3 Prozent zu halten. Deshalb müssten Regierung und Parlament, sobald die Rechnungsergebnisse der GKV für das 1. Halbjahr 2021 vorliegen, handeln.
Die Finanzlage der Pflegeversicherung sei nicht weniger dramatisch. „Das laufende Jahr wird die soziale Pflegeversicherung mit einem Defizit von voraussichtlich 1,9 Mrd. Euro abschließen.“ Mit den nun beschlossenen Maßnahmen einer kleinen Pflegereform entstehe eine kurzfristige Finanzierungslücke von etwa 3,5 Mrd. Euro. Nur wenn ein Bundeszuschuss in dieser Größenordnung noch 2021 gezahlt werde, könne eine Beitragssatzanhebung zum Start ins nächste Jahr vermieden werden.