Das Rewalk Personal Exoskelett wird in einer neuen Unterkategorie der Produktgruppe 23 (Orthesen) aufgeführt werden. "Wir freuen uns, dass das deutsche Gesundheitssystem diese technische Innovation ins Hilfsmittelverzeichnis aufnimmt, die das Leben der Versicherten im ganzen Land verändern wird", sagte Larry Jasinski, CEO von Rewalk. "Das ist eine richtungsweisende Entscheidung, die für die fortschrittliche Strategie der GKV spricht, und die für alle Personen mit Rückenmarksverletzung in dem Land von unermesslicher Tragweite ist. Es ist uns eine Freude bekanntgeben zu können, dass Patienten in Kürze im Rahmen der geltenden Erstattungsregeln Zugang zu den Rewalk-Systemen haben werden."
Die Entscheidung des GKV-Spitzenverbands folgt auf eine ähnliche Ankündigung der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung DGUV aus dem Jahr 2017, welche die Verordnungsfähigkeit des Rewalk im System der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften bestätigt hat. Seit seiner CE-Zertifizierung 2012 arbeitet Rewalk daran, mit Versicherungsunternehmen aus der EU Richtlinien für Krankenversicherte zu vereinbaren.
Rewalk ist ein eingetragenes Markenzeichen von Rewalk Robotics Ltd. in Israel. Das Unternehmen entwirft, entwickelt und vermarktet tragbare robotische Exoskelette für Personen mit Rückenmarksverletzung. Das 2001 gegründete Unternehmen unterhält Zentralen in den USA, Israel und Deutschland.