"Diese einstimmige Entscheidung ist ein deutliches Signal im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz. Dort können die Modellvorhaben zum Direktzugang sofort verankert werden", erklärt SHV-Vorsitzender Karl-Heinz Kellermann. "Das wird auch unsere Forderung in der Verbändeanhörung zum Gesetz am 19. Juli im Bundesgesundheitsministerium sein, da der Entwurf solche Modellvorhaben bisher nicht vorsieht."
Ziel des Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetzes ist die Sicherung und Optimierung der Patientenversorgung. Der Direktzugang zum Therapeuten kann dabei einen wichtigen Beitrag leisten, so der SHV. In Modellversuchen könne nachgewiesen werden, dass der Direktzugang bei bestimmten Indikationen zu schnelleren Behandlungsergebnissen führt und die Patientenzufriedenheit steigt. Die Heilmittelerbringer entscheiden dabei losgelöst von der ärztlichen Verordnung selbst über die Therapienotwendigkeit und deren einzelne Maßnahmen. So kann die Therapie schneller beginnen und die Zahl der Behandlungseinheiten sowie die Kosten sinken, wie internationale Studien aufgezeigt hätten.
Das Bundesministerium für Gesundheit ist nun beauftragt zu prüfen, ob durch Änderung des SGB V und der entsprechenden Gesetze über die jeweiligen Gesundheitsfachberufe die Voraussetzungen für Modellvorhaben zum Direktzugang geschaffen werden können.