Vom digitalen Hörgerät über Rollatoren bis hin zum Exo-Skelett stehen im GKV-Hilfsmittelverzeichnis rund 36.200 Produkte zur Verfügung. Im. Jahr 2020 gaben die gesetzlichen Krankenkassen für diese Hilfsmittel 9,3 Mrd. Euro aus, teilt der GKV-Spitzenverband mit. Jetzt stellt er ein neues Webportal des Hilfsmittelverzeichnisses vor. Dieses löst ab sofort das bisherige Online-Verzeichnis ab.
„Das neue Hilfsmittelverzeichnis bietet von der Online-Antragstellung bis zu umfänglichen Informationen zu den einzelnen Hilfsmitteln den Hilfsmittelherstellern einen deutlich verbesserten Service. Darüber hinaus trägt die papierlose Antragstellung zum Bürokratieabbau bei“, so Dr. Monika Kücking, Abteilungsleiterin Gesundheit des GKV-Spitzenverbandes.
Leistungserbringende, wie Sanitätshäuser, können Anforderungen an die Produkte sowie an die Leistungserbringung, aber auch technische Angaben, Erläuterungen zu den verschiedenen Anwendungsgebieten sowie einzelne Hilfsmittel abrufen.
Hersteller können von nun an Aufnahmeanträge für Produkte in das Hilfsmittelverzeichnis sowie Änderungsanträge zu ihren bereits gelisteten Hilfsmitteln online vornehmen. Des Weiteren haben Antragstellende die Möglichkeit, nach ihrer Registrierung notwendige Daten einzugeben, Unterlagen hochzuladen und den Bearbeitungsstand ihres Antrags einzusehen.
Das Hilfsmittelverzeichnis finden Sie hier.