Sitzschalen (PG 26) sind individuell gefertigte Maßanfertigungen. Durch sie können Menschen mit Behinderungen ihre Haltung bewahren, ihre Körperfunktionen kontrollieren und aktiv am Leben teilhaben. Schon wenige Millimeter machen den Unterschied, um Mobilität und Stabilität optimal auszubalancieren.
Nun hat der GKV-SV die Fortschreibung der PG 26 eingeleitet und die verschiedenen stellungnahmeberechtigten Verbände eingeladen, sich an der Aktualisierung zu beteiligen. Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) hat als Vertreter der Leistungserbringer eine umfangreiche Stellungnahme eingereicht. An der Erarbeitung waren neben den Experten-Gruppen des BIV-OT auch Mitglieder der Fördergemeinschaft Rehakind beteiligt. Die Zielsetzung aller Experten war es, die Kommunikation, die Qualität und die Effizienz innerhalb des Systems und rund um die Versorgung von Menschen mit besonderem Bedarf zu verbessern, teilt der BIV-OT mit.
„Die Fortschreibung und damit Aktualisierung der Mindeststandards in der Sitzschalenversorgung ist dringend nötig. Durch sie können insbesondere veraltete und nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechende Strukturen abgelöst werden, die dem Prinzip des individuellen Leistungsanspruches widersprechen. Pauschale Versorgungsansätze können den individuellen Bedarf und den Stand der Technik nicht widerspiegeln und sind gerade in Versorgungsbereichen, die komplexe Krankheitsbilder enthalten, wesensfremd.“
Alf Reuter, Präsident des BIV- OT
Die Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnis bildet als verbindliche Festlegung der Mindeststandards auch die Grundlage für zukünftige Verträge nach § 127 SGB V und damit zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern bzw. ihren Organisationen und Verbänden.