Fehler bei der Ausstellung von Rezepten bzw. fälschlicherweise ausgestellten e-Rezepten führen zu Problemen bei der Versorgung und beeinträchtigen die Arbeitsprozesse der Homecare-Leistungserbringer erheblich.
„Wir verzeichnen derzeit bei unseren Mitgliedern einen erhöhten Aufwand, Ärzte und Praxen über die derzeitige und gültige Rechtslage zu informieren und Verordnungen rechtskonform ausstellen zu lassen“, sagt Dennis Giesfeldt, Leiter Projekt-/Versorgungsmanagement und Digitalisierung im VVHC.
„Gleichzeitig besteht zudem ein erheblicher Aufklärungsbedarf bei den Patienten bzw. Versicherten mit dem Umgang der Versichertenkarten vor Ort in der Apotheke. Der Versicherte muss aktiv in der Apotheke mitteilen, welche der verordneten Arzneimittel mit Vorlage der Versichertenkarte eingelöst werden und welche nicht. Ansonsten gilt mit der Vorlage der Versichertenkarte automatisch eine Einwilligung zum Abruf aller offenen E-Rezepte. Dies ist insbesondere in der Versorgung der Parenteralen Ernährung sowie der Schmerztherapie aufgrund der Konstellation mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Hilfsmitteln und ggf. Verbandsmitteln mit Komplikationen und erhöhtem Aufklärungsbedarf/-aufwand verbunden. Teilweise berichten unsere Mitglieder auch davon, dass sie von Praxen diesbezüglich nicht ernst genommen und abgewiesen werden, obwohl unsere Mitglieder insbesondere auf die Informationen und Handreichungen der Gematik sowie der KBV zurückgreifen.“
Der VVHC stehe im Austausch mit der Gematik und anderen relevanten Akteuren, um Lösungen für die aktuellen Herausforderungen zu finden und die Situation für seine Mitglieder zu verbessern.
Der VVHC hat seinen Mitgliedern als Ultimo Ratio empfohlen, über Fälle, in denen nur eRezepte ausgestellt werden, die regionale KV zu informieren.