Bisher habe die politische Zusage gegolten, rechtzeitig im Spätsommer die Finanzsituation für das kommende Jahr zu klären, teilt der GKV-Spitzenverband mit. Per Gesetz hatte der Deutsche Bundestag festgelegt, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der GKV und damit die Sozialgarantie auch 2022 bei 1,3 Prozent gehalten werden soll.
Um am 1. September mit dem Bundesgesundheitsminister über die Höhe des zusätzlichen Bundeszuschusses im kommenden Jahr zu sprechen, seien die notwendigen Zwischenbilanzen und Berechnungen sowohl der Krankenkassen als auch des Gesundheitsfonds auf den August vorgezogen worden. Der GKV-Spitzenverband habe deutlich gemacht, dass für die Stabilität des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2022 ein zusätzlicher Bundeszuschuss in Höhe von sieben Milliarden Euro notwendig wäre. Statt wie angekündigt in der Sache über die notwendige Höhe zu sprechen, habe der Minister mitgeteilt, dass die notwendigen Entscheidungen erst Mitte Oktober 2021 getroffen werden sollen.
Der Bundesgesundheitsminister habe betont, dass die gesetzliche Vorgabe gelte, den Zusatzbeitragssatz bei 1,3 Prozent stabil zu halten. Er betonte ebenfalls, dass die dafür notwendigen Finanzmittel kommen sollten und die Sozialgarantie der Bundesregierung gelte. Angesichts der erwartbar schwierigen Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl sei damit jedoch „völlig offen, wie und wann dann tatsächlich die zur Stabilisierung der GKV notwendigen Entscheidungen getroffen werden“, so der GKV-Spitzenverband in seiner Mitteilung.