„Wir haben lange dafür gekämpft, dass unsere Gesellen und Meister, die in ihrer hochqualifizierten Ausbildung umfassendes Wissen zur Stomaversorgung erwerben, von dieser unnötigen Bürokratielast befreit werden“, erklärt Lars Grun, Mitglied des Vorstandes des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT) und Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses des BIV-OT. „Umso mehr freuen wir uns über die Anerkennung der Qualität unserer Ausbildung im Fach.“
Den hohen Standard der Ausbildung zum Orthopädietechnik-Mechaniker erkennt auch der GKV-Spitzenverbandes in seiner Begründung zu dieser Entscheidung an. Wörtlich heißt es in der Begründung: „Die Versorgung von Versicherten mit Stoma-Hilfsmitteln umfasst einen nicht unerheblichen Anteil der Orthopädieausbildungsverordnung sowie der Orthopädiemechaniker- und Bandagistenmeisterverordnung. Die Anzahl der Unterrichtsstunden im Bereich Stomaversorgung in den beiden zuvor genannten Ausbildungen überschreitet deutlich die der Weiterbildung Stoma. Darüber hinaus bieten die einzelnen Handwerkskammern nahezu regelhaft einen einwöchigen überbetrieblichen Lehrgang für die Auszubildenden in der Orthopädietechnik an, der auch die Stoma- und Inkontinenzversorgung umfasst.“
Für alle orthopädietechnischen Betriebe und Sanitätshäuser gilt aber weiterhin, dass für das Personal, das Stoma-Patienten versorgt und keinen Gesellen- oder Meisterbrief in der Orthopädie-Technik besitzt, eine Weiterbildung Stoma verpflichtend ist.
Im Laufe des 4. Quartals 2023 plant der GKV-Spitzenverband nach eignen Angaben weitere Fortschreibungen des Hilfsmittelverzeichnisses.