Für die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln zahlen die gesetzlichen Krankenkassen jährlich mehr als 9 Mrd. Euro an Leistungserbringer. Ihrer Pflicht zur Kontrolle sollen sie dabei aber nicht ausreichend nachgekommen sein. Das stellt der Bundesrechnungshof in seinen aktuell veröffentlichten Prüfungsergebnissen fest, die seine Bemerkungen 2021 ergänzen.
Die Mehrheit der geprüften Krankenkassen habe es demnach versäumt, notwendige Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen durchzuführen. Einschlägige Rahmenempfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen hätten sie überwiegend nicht umgesetzt. Wesentliche Erwartungen an das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) aus dem Jahr 2017 seien damit unerfüllt geblieben.
Fehlende Kontrolle berge die Gefahr, dass Leistungserbringer die Versicherten mit Hilfsmitteln minderer Qualität versorgen oder ihnen für Hilfsmittel adäquater Qualität ungerechtfertigte Mehrkosten aufbürden. Beides habe der Bundesrechnungshof wiederholt festgestellt. Er hält daher gesetzliche Anpassungen für erforderlich: Der GKV-Spitzenverband sollte gemeinsame Kontrollen der Leistungserbringer durch die Krankenkassen organisieren. Um dies zu unterstützen, sollten Leistungserbringer den Krankenkassen regelhaft – und nicht nur auf Verlangen – Unterlagen übermitteln. Der Medizinische Dienst sollte die Versorgungsqualität übergreifend und unabhängig von den Krankenkassen untersuchen.
„Mit den heute veröffentlichten Prüfungsergebnissen aktualisieren wir die Grundlage für das laufende parlamentarische Entlastungsverfahren. Dadurch können wir unsere Feststellungen und Empfehlungen kurzfristig einbringen und so dazu beitragen, dass Fehlentwicklungen und unwirtschaftliches Verhalten in der Bundesverwaltung schneller korrigiert werden.“
Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages berät diese Prüfungsergebnisse bis zur parlamentarischen Sommerpause.