„Der Medizinische Dienst begrüßt die Empfehlungen der Regierungskommission, wonach die Krankenhausversorgung und das Finanzierungssystem grundlegend neugestaltet werden sollen. Es ist im Sinne der Patientinnen und Patienten, wenn komplexe Leistungen auf dafür besonders qualifizierte Kliniken konzentriert werden und gleichzeitig die Grundversorgung sichergestellt ist“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. „Die Medizinischen Dienste stehen bereit, die für sie vorgesehenen Aufgaben bei der Umsetzung der Reform zu übernehmen. Ziel sollte dabei eine digital gestützte und bürokratiearme Ausgestaltung sein.”
Die Medizinischen Dienste erleben bei den Prüfungen der Krankenhausabrechnungen und bei den Prüfungen von Strukturmerkmalen, bei denen die personellen und technischen Voraussetzungen für die Erbringung von bestimmten Komplexleistungen (sogenannte OPS-Strukturprüfungen) begutachtet werden, dass in den Kliniken oft Personalmangel herrscht und notwendige Anforderungen für wichtige komplizierte medizinische Versorgungen teilweise nicht oder nur unzureichend erfüllt werden. Fehler bei der Rechnungslegung weisen zudem auf Finanzierungsprobleme und strukturelle Mängel hin, die es zu beseitigen gilt. Darüber hinaus bestehen im System der Fallpauschalen Fehlanreize, die zu nicht notwendigen Operationen und Krankenhausaufenthalten führen.
Fehlentwicklungen korrigieren, hochwertige Krankenhausversorgung sichern
Die Festlegung von Versorgungsstufen und Leistungsgruppen biete die Chance, Fehlentwicklungen in der Krankenhausversorgung zu korrigieren. Vorgesehen ist, dass der Medizinische Dienst die Einhaltung der Mindeststrukturvoraussetzungen auf Ebene der Level und der Leistungsgruppen überprüft. Die Bundesländer sollen die Krankenhäuser nach der Prüfung einem der vorgesehenen Level zuordnen und die Leistungsgruppen vergeben. Aufgrund ihrer Rolle als unabhängige Körperschaften in den Ländern sind die Medizinischen Dienste bestens in der Lage, diese Aufgaben wahrzunehmen.