Zum 15. Oktober 2025 ist ein neuer bundesweiter Vertrag zwischen dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT), der Barmer und der Techniker Krankenkasse (TK) in Kraft getreten. Die Vereinbarung betrifft zentrale Produktgruppen der orthopädie-technischen Versorgung und gilt für alle Mitgliedsbetriebe der 14 (Landes-)Innungen, die dem BIV-OT angeschlossen sind.
Konkret umfasst der Vertrag die Produktgruppen 05 (Bandagen), 17 (Hilfsmittel zur Kompressionstherapie), 23 (Orthesen/Schienen), 24 (Beinprothesen), 37 (Brustprothesen) und 38 (Armprothesen) des Hilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbands. Die Vereinbarung stellt sicher, dass über 20 Millionen Versicherte der beiden großen gesetzlichen Krankenkassen wohnortnah, qualitätsgesichert und wirtschaftlich versorgt werden können.
„Wir freuen uns, dass wir mit der Barmer und TK zu einem Ergebnis kommen konnten, das ein Zeichen für Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung setzt“, sagt Albin Mayer, Vizepräsident des BIV-OT.
Partnerschaftlich gestaltete Versorgungsqualität
Die Krankenkassen begrüßen die Einigung auf dem Verhandlungsweg und sehen darin eine tragfähige Grundlage für zukünftige Entwicklungen. Der Vertrag soll nicht nur die aktuelle Versorgung sichern, sondern auch Raum für die Weiterentwicklung von Prozessen und Qualitätsstandards schaffen.
Mit dem Abschluss ist es gelungen, Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Vergütung in Einklang zu bringen – ein wichtiges Signal für Leistungserbringer, Kostenträger und Patienten gleichermaßen. Der Vertrag gilt bundesweit und bildet damit eine verlässliche Basis für alle Betriebe innerhalb der organisierten Orthopädie-Technik.