Die Sanistar Akademie hat ihr digitales Schulungsangebot für Sanitätshäuser um eine Pflichtschulung zum Medizinprodukteberater ergänzt. In Zusammenarbeit mit der auf Medizinprodukterecht spezialisierten Kanzlei Bettina Hertkorn-Ketterer entstand ein rechtssicheres E-Learning-Modul, das die Anforderungen nach § 83 MPDG erfüllt. Zielgruppe sind insbesondere neue Mitarbeitende und Quereinsteiger in der Hilfsmittelversorgung.
Die Schulung vermittelt praxisnah rechtliche Grundlagen und Fachwissen rund um Medizinprodukte. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Teilnehmende ein qualifiziertes Zertifikat zur Einbindung in das betriebliche Qualitätsmanagement. Die Fortbildung ist ab sofort Bestandteil der Sanistar Akademie, kann jedoch auch unabhängig von einer Lizenz einzeln gebucht werden.
„Unsere Kunden haben uns klar gezeigt, dass Pflichtschulungen wie z. B. Medizinprodukteberater dringend benötigt werden“, erklärt Sanistar-Gründer Julien Kensicki. „Besonders für Quereinsteiger und neue Mitarbeitende in der Versorgung.“ Die Inhalte wurden gemeinsam mit Versorgern erarbeitet und eignen sich sowohl für neue als auch bestehende Teammitglieder.
Rechtssicherheit für Betriebe – Entlastung im Alltag
Mit der Rechtsanwältin Bettina Hertkorn-Ketterer konnte eine anerkannte Expertin für Medizinprodukterecht als Kooperationspartnerin gewonnen werden. Sie begleitet Hersteller, Versorger und Dienstleister seit über 20 Jahren in regulatorischen Fragen.
„Die Versorgung von Menschen mit Hilfsmittelbedarfen setzt verantwortliches Handeln auch in Bezug auf die Sicherheit der Nutzer von Produkten voraus. In einigen Bereichen geben der Gesetzgeber aber auch die Kassenverträge vor, durch welche Nachweise die geforderten Standards zu erfüllen sind. In Zeiten knapper Ressourcen leistet Sanistar einen wertvollen Beitrag, dass notwendiges Wissen übersichtlich und praxisnah erworben werden kann – durch moderne Tools, die jederzeit zur Verfügung stehen. Es ist schön, dass ich dieses Angebot von Sanistar ergänzen kann“, erklärt Hertkorn-Ketterer.