Eine Kernforderung ist eine differenziertere Vergütungsstruktur, „die sich an dem individuellen Schweregrad der Diagnose, den relevanten Krankheitsbildern, der Heterogenität und der Individualität der Versorgung orientiert“, so BVMed-Hilfsmittelexpertin Daniela Piossek.
„Die Kontinenzförderung in der ambulanten Versorgung weist bereits heute durch Pflegefachkräftemangel, Zeitnot und ineffiziente Abläufe hohe Defizite auf“, heißt es in dem BVMed-Papier. Harn- und Stuhlinkontinenz werden oft als alterstypische Erscheinung ohne die Einleitung von qualifizierten Diagnostik- und Therapiemaßnahmen in Kauf genommen. „Die dabei zum Tragen kommende standardisierte und zum Teil durch starre Mengenvorgaben begrenzte Versorgung entspricht nicht den Möglichkeiten einer Anpassung an den individuellen Bedarf des Betroffenen“, so Piossek.
Die Inkontinenz-Experten des BVMed schlagen fünf Grundsätze zur Vertragsgestaltung vor:
- Es muss eine Versorgung gemäß medizinischer Notwendigkeit sichergestellt werden (in Menge, Produkteigenschaften und Dienstleistung), entsprechend den Leitlinien und Empfehlungen der Fachgesellschaften.
- Die Wahlfreiheit des Patienten muss erhalten bleiben.
- Die Vergütung muss dem Leistungserbringer eine Versorgung und Produktvielfalt ermöglichen, die den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten des Patienten gerecht wird.
- Die Kalkulation eines Versorgungspreises darf nicht auf wenige Produkte beschränkt sein.
- Der Vertragspreis muss auch die notwendigerweise mit dem Produkt verbundene Lieferung, Dienstleistung und Administration abdecken.