Bis mindestens zum Alter von 18 Jahren sollen Kinder und Jugendliche mit Sonderregelungen altersgerechte, individuelle Hilfsmittel erhalten. Dafür setzt sich die Fördergemeinschaft RehaKIND ein und fordert eine einheitliche Regelung für Altersgrenzen in Krankenkassen-Versorgungsverträgen. Sie kritisiert, dass in vielen Verträgen das „Kindsein“ bereits mit 12, 14 oder 16 Jahren aufhöre. Dabei benötigten die jungen Menschen in der Pubertät und Vorbereitung auf ein möglichst selbstständiges Erwachsenenleben besondere Unterstützung. Die niedrigen Altersgrenzen seien willkürlich gesetzt und könnten durch keine medizinischen oder psychologischen Gründe untermauert werden. Eine Vereinheitlichung und Festschreibung der Vertrags-Altersgrenzen auf das 18. Lebensjahr sei wie in den meisten Lebensbereichen „unumstritten notwendig“.
Durch konstruktiven Austausch mit verschiedenen Kostenträgern konnte in mehreren neuen Verträgen die Definition des Kindesalters bis 18 Jahre etabliert werden. Auch im neuen Beatmungsvertrag (PG 14) der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ist die Altersgrenzen für junge Versicherte bis 18 Jahre festgeschrieben. Die RehaKIND-AG Kinderbeatmung begrüßt diesen Schritt. Sie stehe mit weiteren gesetzlichen Krankenkassen im Austausch, um den „Flickenteppich von unterschiedlichen Altersgrenzen“ in den Verträgen zu beseitigen. Das gelte für alle Produktgruppen, sei aber im Bereich Beatmung und Tracheostoma besonders auffällig.
RehaKIND bietet interessierten Kostenträgern jederzeit Gespräche zu kinder- und jugendspezifischen Inhalten der Verträge und vor allem zu den besonderen Versorgungsanforderungen der jungen Menschen an. Der Expertenkreis des Vereins erarbeitete gemeinsam mit Kostenträgern einen Mustervertragsentwurf. Pilotprojekte mit Kassen seien bereits in Planung.
Mehr zu RehaKIND
RehaKIND wurde im Jahr 2000 gegründet. Als internationaler Verein setzt er sich für die speziellen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Handicap ein.
RehaKIND besteht aus:
- Mitgliedern (Hersteller, Fachhändler, Verlage, Kanzleien, Kliniken und Einzelpersonen)
- Beiräten (Wissenschaft, Kostenträger, Fachhandel, Patienten und Eltern)
- kooperierenden Verbänden (Fördergem. Querschnittlähmung, DVFR, Kindernetzwerk e. V., QVH, BVMed, BIV, DRS u. Berufsverbänden)