Positiv sei, dass das Hilfsmittelverzeichnis grundlegend überarbeitet werden soll, teilt die Leistungserbringer-Gruppe mit. Innovative Produkte kämen damit früher auf den Markt kommen, und die Mindeststandards der Versorgungsqualität sollen im Sinne des Patienten dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden.
Auch bei den Ausschreibungen hat der Gesetzgeber die Regeln verschärft: Neben dem Preis muss jetzt die Qualität der Leistung gleichwertig stehen – auch dies diene dem Versorgten. Zudem wird noch deutlicher gemacht, dass Ausschreibungen nicht für alle Produktgruppen geeignet sind.
Die RehaVital begrüßt zudem grundsätzlich die Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Diese führten aber auch zu erheblichen zusätzlichen Prozessschritten und Mehrkosten für die Leistungserbringer, die bisher nicht in den Verträgen enthalten waren. Für die Hilfsmittelversorger bedeute dies mehr Bürokratie. Die RehaVital verhandle mit den Krankenkassen, um die Nachteile für die Branche zu minimieren. Bei der Ausgestaltung des Vertragscontrollings der Krankenkassen befürwortet die RehaVital Lösungsansätze, die ohne zusätzliche Bürokratie auskommen.
Gesetz ist „ein Schnellschuss“
„Wir sehen das HHVG nur als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Als Aufgabenstellung des Koalitionsvertrages ist das verabschiedete Gesetz ein Schnellschuss, der erheblicher Korrekturen bedarf. In der nächsten Legislaturperiode muss das Thema erneut angegangen werden, um langfristige Orientierung zu schaffen“, so Ralf Kaspar Kemmerling, Geschäftsführer der RehaVital.