In einem am 05.10.2025 veröffentlichten Interview mit der dpa sprach sich Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, für eine Kopplung der gesetzlichen Zuzahlungen zu Medikamenten an die Inflationsrate aus, teilt die Rehavital mit. Die Leistungserbringer-Gruppe begrüßt diese grundsätzliche Offenheit für eine stärkere Indexkopplung in der Gesetzlichen Krankenversicherung und plädiert erneut für die Einführung indexgebundener Vertragspreise in der Hilfsmittelversorgung.
Im Bereich der Hilfsmittelversorgung brauche es dringend eine realitätsnahe und sozial ausgewogene Anpassung der Vertragspreise. Rehavital fordert daher, dass künftig alle Verträge im Zuge eines einzuführenden administrativen Rahmenvertrages verpflichtende Anpassungsklauseln enthalten. Nur so könnten Preisentwicklungen und Kostensteigerungen verlässlich abgebildet werden.
Steigende Rohstoffpreise, Lieferengpässe und zunehmende Anforderungen durch Digitalisierung setzten die Sanitätshäuser unter erheblichen Kostendruck. Gleichzeitig stiegen die Anforderungen an die Beratung und individuelle Anpassung von Hilfsmitteln. Eine stabile und angemessene Preisstruktur, die regelmäßige und realistische Anpassungen vorsieht, sei daher unerlässlich.
Die Rehavital spricht sich dabei dafür aus, nicht die reine Inflationsrate, sondern den Verbraucherpreisindex (VPI) als Grundlage für jährliche Anpassungen zu verwenden. Der VPI bildet das langfristige Preisniveau ab und berücksichtigt die kumulative Preisentwicklung eines repräsentativen Warenkorbs – und damit die tatsächlichen Lebenshaltungskosten der Versicherten. Zugleich erhöhe eine VPI-basierte Anpassung die Planbarkeit und Stabilität der gesetzlichen Finanzierung.