Denken Sie im Jahresabschluss an passive Rechnungsabgrenzungsposten für Fallpauschalen, riet Florian Egermann, Fachanwalt und Steuerrechtler (PKF Wulf Egermann) den Teilnehmern an der Fachtagung des Reha-Service-Ring (RSR). "Das bringt massive steuerliche Vorteile." Gleichzeitig forderte Prof. Dr. Dietmar Wolf, bei jeder Neu- und Weiterentwicklung von Angeboten und Prozessen digital zu denken. "Wir können und nicht darauf verlassen, dass die Strukturen der Wohlfahrtslandschaft so bleiben, wie sie heute sind."
Die beiden Aussagen stehen exemplarisch für die Themenvielfalt des Programms, das der RSR erarbeitet hatte. Auf der Agenda standen Vorträge über Herausforderungen durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG), die Fallstricke beim Betreiben einer Internetseite, die Vertragsentwicklung bei der GWQ Serviceplus AG sowie mögliche Synergien aus der Kooperation des RSR mit der Sanitätshaus Aktuell AG.
Weitere zentrale Aussagen der Veranstaltung
Rechtsanwältin Bettina Hertkorn-Ketterer hob die Pflicht der Leistungserbringer zur Beratung hervor (§ 127 4a SGB V): "Diese Baustelle lege ich Ihnen dringend ans Herz. Setzen Sie es um! Ansonsten kommt es zu Beanstandungen im kommenden Jahr." Entscheidend sei am Ende vor allem die Unterschrift des Patienten, mit der er die Beratung bestätigt.
Oliver Harks (Bereichsleiter Einkaufsmanagement GWQ Serviceplus) nahm zu Open-House-Verträgen in der Hilfsmittelversorgung Stellung. "Diese braucht man nicht unbedingt zur Zielerreichung. Ich kann die Aufregung verstehen." Gleichzeitig teilt er die Befürchtungen der Leistungserbringer nicht. "Das Thema ,Null-Retax’ finde ich existenzgefährdender."
Ein ausführlicher Beitrag über die RSR-Tagung folgt in der Oktober-Ausgabe von GesundheitsProfi.