Sanitätshaus Stolle plant Verfassungsbeschwerde
„Eklatante Verletzung des Allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes und der Berufsausübungsfreiheit“
- 14.12.2023
- Laura Klesper
- 1 Minute
„Eklatante Verletzung des Allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes und der Berufsausübungsfreiheit“
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Headerfoto: Detlef Möller, Geschäftsführer der Stolle Sanitätshaus GmbH & Co. KG (Foto: Stolle)
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