Zwei Prinzipien regeln das Zusammenspiel innerhalb eines Ministeriums, heißt es auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit. Jeder Einheit ist ein sachlicher Zuständigkeitsbereich zugeordnet (Referatsstruktur). Der Verkehr zwischen den Einheiten läuft über den Dienstweg. Kommunikation findet damit grundsätzlich über die vorgesetzte Instanz und nicht direkt statt (Hierarchieprinzip).
Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) beschreibt das Referat als tragende Einheit im Aufbau eines Ministeriums. Dem Referat ist die erste Entscheidung in allen Angelegenheiten seines jeweiligen Zuständigkeitsbereichs zugewiesen. Der Bereich Hilfsmittel gehört neben der vertragszahnärztlichen Versorgung und Heilmitteln zum Referat 227. Es ist auch für wirtschaftliche Fragen des Rettungsdienstes zuständig. Die Referatsleitung liegt in den Händen von Andreas Brandhorst. Die darüber liegende Organisationseinheit ist die Abteilung bzw. Unterabteilung. Das Referat 227 ist der Unterabteilung 22 (Krankenversicherung, Leitung: Herr Becker) und der Abteilung 2 (Gesundheitsversorgung/Krankenversicherung, Leitung: Herr Dr. Ulrich Orlowski). Den kompletten Organisationsplan mit Stand vom 9. Mai finden Sie hier.
Für bestimmte Aufgaben mit Bezug zur Leitung der Bundesbehörde können in deren Aufbau auch Organisationseinheiten mit Stabsfunktion, so genannte Stabstellen, eingerichtet werden. Referate und ihre übergeordneten Abteilungen bilden die Arbeits- bzw. Abteilungsebene, die darüber angesiedelten Positionen ergeben die Leitungsebene.