Dazu gehört aus Sicht des Medtech-Verbandes, dass die individuellen Versorgungsbedarfe chronisch Kranker oder Personen mit Behinderungen besser berücksichtigt werden. „Die adäquate und effektive Versorgung chronisch kranker Patienten mit Hilfsmitteln setzt voraus, dass zugrundeliegende Erkrankungen und Behinderungen in der Therapie angemessen berücksichtigt werden“, so BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl.
Zudem setzt sich der BVMed für einen Anspruch auf ambulantes Therapiemanagement, für eine Klarstellung des Hilfsmittelbegriffs sowie Verwaltungsvereinfachungen ein. Im Hilfsmittel-Kapitel des Positionspapiers listet der BVMed zehn konkrete Forderungen auf, um die Hilfsmittelversorgung zukunftsfähig machen. Das Papier kann unter www.bvmed.de/wahl abgerufen werden.
Die Forderungen des BVMed an die kommende Bundesregierung im Bereich Hilfsmittel-Versorgung lauten:
- Anspruch der Versicherten auf Therapieberatung und -management einführen – insbesondere bei koordinierungsbedürftigen Versorgungen mit beratungsintensiven Hilfsmitteln. Beispielsweise bei onkologischen Patient:innen mit multiplem Versorgungsbedarf.
- Entwicklung barrierefreier Medizintechnik fördern, die Kosten für entsprechende Hilfsmittel vollständig erstatten und Genehmigungsverfahren durch die jeweiligen Kostenträger vereinfachen.
- Klare und faire Rahmenbedingungen sowie eine angemessene Vergütung von Hilfsmitteln sicherstellen, die die Versorgungsqualität nachhaltig fördern und Innovationen zugänglich machen.
- Hilfsmittelbegriff klarstellen und den Zugang der Betroffenen zu benötigten Hilfsmitteln und Medizinprodukten in der Häuslichkeit sicherzustellen.
- Immense bürokratische Belastungen durch eine Harmonisierung und Vereinfachung der Versorgung- und Abrechnungsprozesse mit den Kostenträgern abbauen.
- Auf die Genehmigung bei pauschal vergüteten Hilfsmittelversorgungen verzichten.
- Chancen der Digitalisierung besser nutzen, indem Leistungserbringer von Hilfsmitteln unverzüglich an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden werden.
- Elektronische Verordnung für Hilfsmittel beschleunigt einführen.
- Aktive Zugriffsrechte auf TI-Anwendungen für Hersteller von Medizinprodukte, Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen gewähren (unter Einhaltung der DSGVO).
- Pflegeunterstützende Technologien in die Versorgung implementieren und adäquat vergüten.