Dabei habe das Bundesversicherungsamt erst kürzlich geäußert, dass die Überprüfung der Erforderlichkeit einer Hilfsmittelleistung nur durch den MDK im Auftrag der Krankenkasse erfolgen dürfe, teilt Spectaris mit.
Bereits heute sei höchst umstritten, ob es überhaupt rechtens ist, externe Hilfsmittelberater zu beauftragen. Sowohl Bundesversicherungsamt, der Datenschutzbeauftragte als auch die Leistungserbringerverbände gehen von der rechtlichen Unzulässigkeit aus. Marcus Kuhlmann, Leiter des Fachverbandes Medizintechnik bei Spectaris: "Dies interessiert die Krankenkassen jedoch nur teilweise. Stattdessen beauftragen sie immer häufiger externe Hilfsmittelberater – die häufig keine ausreichenden Qualifikationen aufweisen – mit der Begutachtung der Patienten und raten ihnen entsprechend der Vorgaben der Krankenkassen zu möglichst günstigen Hilfsmitteln. Die externen Hilfsmittelberater sind daher auch bisher eher als Kostenoptimierer aufgefallen als dadurch, dass sie auf eine bessere Versorgung hingewirkt hätten."
Es sei zwar zu begrüßen, dass der Bundesrat auch für externe Hilfsmittelberater zukünftig festgeschriebene Qualifikationsanforderungen durch den GKV-Spitzenverband definieren lassen wolle. Jedoch sei schon jetzt zu befürchten, dass es durch die Aufgabenüberschneidungen von MDK und externen Hilfsmittelberatern zu erheblichen, weiteren Einbußen in der Versorgungsqualität kommt.
Der Verband warnt vor "Doppelstrukturen": Patienten würden unter Umständen sowohl durch den MDK und dann nochmals durch den externen Hilfsmittelberater begutachtet. Hinzu kämen datenschutzrechtliche Probleme