Burmeier wurde laut einer Unternehmensmitteilung im Jahr 2022 im Rahmen der Marktbeobachtung auf Auffälligkeiten bei bestimmten Pflegebetten des Marktbegleiters Tecfor Care GmbH im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit aufmerksam. Diese Auffälligkeiten ließ Burmeier durch zwei unabhängige Tests durch akkreditierte (DAkkS) Prüflabore untersuchen.
Nachdem die Ergebnisse den Verdacht von Burmeier bestätigt hatten, dass die geprüften Betten nicht normkonform waren, wurden sie der Tecfor Care GmbH im Mai 2023 im Rahmen einer anwaltlichen Abmahnung und der nachfolgenden Korrespondenz mitgeteilt. Eine außergerichtliche Erledigung durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung habe Tecfor Care seinerzeit mit Verweis auf vorhandene Test-Zertifikate abgelehnt.
Burmeier sei daher im Sinne der Patientensicherheit gezwungen gewesen, im August 2023 Klage zu erheben und gegen das Inverkehrbringen nicht normkonformer Pflegebetten durch Tecfor Care gerichtlich vorzugehen. Zur Untersuchung der Nichteinhaltung der Sicherheitsstandards der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) hat das Gericht einen unabhängigen Sachverständigen beauftragt. Im Laufe des Verfahrens und durch weitere selbst veranlasste Tests konnte Tecfor Care das Risiko nicht ausschließen, dass nicht normkonforme Betten im Umlauf sind. Tecfor Care konnte die Ursache auf ein Bauteil aus der Zulieferkette reduzieren. Daraufhin veröffentlichte das Unternehmen von sich aus mehrere dringende Sicherheitsinformationen. Außerdem stellte es den betroffenen Kunden Ersatzgeräte zur Verfügung.
Zwischenzeitlich haben die beiden Unternehmen den Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln im Wege eines Vergleichs beendet, da Tecfor Care mit der Sicherheitsinformation und der damit verbundenen Austauschaktion einer gerichtlichen Entscheidung vorgegriffen hat.