"Mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) ergreift die Politik wichtige Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung im Hilfsmittelbereich", erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), anlässlich des Kabinettsbeschlusses des HHVG am 31. August.
Demnach werden die Hilfsmittelerbringer verpflichtet, die Versicherten künftig beim Kauf von Rollatoren, Hörgeräten oder Inkontinenzartikeln besser zu beraten und die Beratung zu dokumentieren. Zudem sollen die Versicherten künftig grundsätzlich die Wahl zwischen mehreren aufzahlungsfreien Hilfsmitteln erhalten. "Gut ist auch, dass die Krankenkassen bei der Ausschreibung von Hilfsmitteln die Qualität der Leistung stärker berücksichtigen dürfen: Neben dem Preis sollen mit mindestens 40 Prozent Qualitätsaspekte eine Rolle spielen. Dass das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit 35.000 Produkten aktualisiert werden soll, ist ein weiterer wichtiger Beitrag für eine hohe Qualität der Versorgung."
Der vdek ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 26 Millionen Menschen in Deutschland versichern: Techniker Krankenkasse (TK), Barmer GEK, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse.