Bislang sind 22 DiGA in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als erstattungsfähig aufgenommen. Die meisten Codes für Apps auf Rezept wurden bei Ersatzkassen-Versicherten für Anwendungen im Bereich „Psyche“ ausgegeben (rund 29 Prozent), teilt der Verbandes der Ersatzkassen (vdek) mit. Dahinter folgt die Kategorie „Muskeln, Knochen und Gelenke“ (ca. 22 Prozent). Versicherte können den Zugangscode für eine DiGA über eine Verordnung des Arztes bzw. des Psychotherapeuten erhalten oder auf Antrag direkt bei ihrer Krankenkasse. Voraussetzung ist in beiden Fällen eine gesicherte Diagnose.
„Digitale Gesundheitsangebote können die Versorgung der Versicherten verbessern“, sagt die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Ulrike Elsner. „Die Ersatzkassen haben deshalb von Anbeginn die Einführung unterstützt. Die Corona-Pandemie führt vor Augen, wie wichtig es ist, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen.“
Von den 22 Anwendungen im DiGA-Verzeichnis des BfArM werden 17 noch erprobt, für die die Hersteller noch positive Versorgungseffekte mittels geeigneter Studien nachweisen müssen. Knapp die Hälfte der digitalen Helfer entfällt auf die Kategorie „Psyche“, die beispielsweise Anwendungen zu Depressionen, Angst- und Schlafstörungen umfasst. Aktuell befinden sich über 20 weitere Zulassungsanträge beim BfArM in der Prüfung.