Der Sozialverband VdK begrüßt laut einer Mitteilung die Zustimmung des Bundesrats zur Regelung, dass Menschen mit schweren Behinderungen bei Krankenhausaufenthalten von Personen ihres Vertrauens begleitet werden können. „Das hilft ihnen sehr. Die Kostenübernahme war seit Jahren überfällig. Damit wurde wenigstens am Ende dieser Legislaturperiode ein Teil des Problems angegangen. Allerdings ist die Regelung nicht ausreichend“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Sie appellierte an die künftige Bundesregierung, das Gesetz in der nächsten Legislaturperiode nachzubessern: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass gerade Demenzkranke von der Regelung ausgeschlossen bleiben“, kritisiert Bentele. „Sie brauchen die Begleitung einer vertrauten Person ganz besonders. Für diese Menschen muss die nächste Regierung dringend eine Lösung finden.“ Menschen mit Demenz kämen im Krankenhaus ohne Begleitung nur schwer zurecht. „Wenn sie keine vertraute Person bei sich haben, können sie den Ärzten oft nicht folgen. Sie verstehen dann nicht, warum eine Behandlung durchgeführt wird und nicht selten verschlechtert sich der Zustand, weil keine vertraute Person in der Nähe ist.“
Das Gesetz umfasst zwei neue Leistungen: es wird einen Krankengeldanspruch für einen Angehörigen oder enge Vertrauensperson geben, wenn die Begleitung in die Klinik aus medizinischen Gründen notwendig ist und der Begleitperson ein Verdienstausfall entsteht. Alternativ dazu soll künftig die Begleitung durch Personal aus der Behinderteneinrichtung vergütet werden.