Michael Weller, Abteilungsleiter Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung im Bundesgesundheitsministerium (BMG), beleuchtete die anstehenden stationären und ambulanten Versorgungsgesetze. Mit der Klinikreform verfolgt das BMG nach Weller vor allem drei Ziele:
- die Daseinsfürsorge besser abbilden
- den „Hamsterrad-Effekt“ zurücknehmen, indem Anreize für Fallzahlen durch die Herausnahme des Pflegebudgets aus den DRGs wegfallen. Dabei wolle man darauf achten, keine neuen Fehlanreize zu setzen. „Wir können uns keine Fehler erlauben.“
- Entbürokratisierung durch weniger systemimmanente Einzelfallprüfungen.
„Unsere Krankenhausversorgung in Deutschland ist teuer, ohne dass wir eine bessere Versorgung mit längerer Lebenserwartung als andere europäische Vergleichsländer haben“, argumentierte Weller.
Ergänzt werde die Klinikreform durch eine Krankenhaus-Transparenzoffensive sowie dem Start der Hybrid-DRGs für ambulante OPs, beispielsweise der Hernienversorgung. Weller warnte vor, dass der Katalog in einer ersten Schritt „sehr klein“ ausfallen werde. Der Level Ii aus der Klinikreform ist für Weller der „ideale Ort“ für diese Hybrid-DRGs, werde aber auch viel ins Entlassmanagement eingebunden. Nach einer OP in einem spezialisierten Krankenhaus könne die weitere Versorgung in einem Level Ii-Haus erfolgen.
Für die ambulante Versorgung befindet sich das „Versorgungsgesetz I“ aktuell in der Ressortabstimmung. Ziel sei ein „Bauchladen von Instrumenten für Vernetzung und Zusammenarbeit“, führte Weller aus. Dazu gehörten zum Beispiel Gesundheitsregionen oder Versorgungszentren. Dabei werde auch auf bestehende Strukturen vor Ort zurückgegriffen. Das BMG wolle den Entscheidern vor Ort flexible Lösungen ermöglichen.
Die Frage nach der Vergütung von Homecare-Leistungen „nehme ich mit, das ist aber im Versorgungsgesetz I noch nicht vorgesehen“, so der BMG-Experte abschließend. Es sei „selbstredend“, dass eine Ambulantisierungsoffensive mit entsprechenden Ausgaben einhergehe.