Die Versorgungsansprüche und die Behandlung der Versicherten durch die Ärzteschaft verändern sich, teilt der GKV-Spitzenverband mit: Die ärztliche Tätigkeit in der Einzelpraxis weicht zunehmend kooperativen und insgesamt größeren Praxisstrukturen, medizinische Leistungen werden verstärkt in interdisziplinären und interprofessionellen Teams erbracht und um nichtärztliche Leistungserbringende ergänzt. Prozesse in der ambulanten Versorgung werden zunehmend digitalisiert und flexibilisieren so die Angebotsstrukturen. Digitale Terminvermittlungsplattformen übernehmen bereits jetzt zunehmend Koordinations- und Verwaltungsaufgaben der ärztlichen Praxis. Viele Leistungen aus dem stationären Sektor könnten schon heute ambulant erbracht werden. Das schont ärztliche und pflegerische Ressourcen und erspart den Patientinnen und Patienten den Krankenhausaufenthalt.
Dazu erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Der GKV-Spitzenverband hat zehn Positionen entwickelt, um die ambulante Versorgung den zukünftigen Bedürfnissen anzupassen. Nach unseren Vorschlägen könnten Patientinnen und Patienten bedarfsgerechter versorgt werden und auch die Ärzteschaft und das Praxispersonal könnten von einer gesteuerten Versorgung profitieren. Wir brauchen ergänzend zur telefonischen Erreichbarkeit eine verpflichtende digitale Terminvereinbarung für alle Arztpraxen. Dann könnten Termine unbürokratisch auch außerhalb von Öffnungszeiten vereinbart werden. Das würde Versicherte und Praxispersonal gleichermaßen entlasten. Die gute Nachricht ist, dass ausreichend Beitragsgelder zur Verfügung stehen, um die Versorgungsstrukturen zu verbessern. Rund 49 Milliarden Euro werden die ambulanten Leistungserbringenden im kommenden Jahr aus den Töpfen der gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Damit ist die ambulante Versorgung der drittgrößte Ausgabenblock nach der Krankenhausversorgung und den Arzneimitteln.“
Das Positionspapier finden Sie hier.