Dies geht aus einer Umfrage der Initiative "Faktor Lebensqualität" im BVMed hervor, teilt der Verband mit. Demnach wurde nur je einem Drittel der Anwender nach dem Wechsel ein persönlicher Ansprechpartner oder Therapeut genannt. Außerdem musste laut Umfrage jeder vierte Anwender mit dem Versorger auch die benötigten Produkte wechseln. 39 Prozent von ihnen bewerten die neuen Produkte als nicht gut geeignet. Bemängelt wird eine schlechtere Qualität und Handhabe sowie die fehlende Beratung.
Zum Hintergrund: In der Vergangenheit haben mehrere Krankenkassen die Lieferung und Versorgung mit Stoma- und ableitenden Inkontinenz-Hilfsartikeln ausgeschrieben. Die in der Initiative "Faktor Lebensqualität" zusammengeschlossenen BVMed-Unternehmen sehen darin einen Verstoß gegen das im April 2017 verabschiedete neue Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz (HHVG). Dieses lässt Ausschreibungen nicht mehr zu, wenn Hilfsmittel individuell angefertigt werden müssen oder die Versorgung mit einem hohen Dienstleistungsanteil verbunden ist. Aus Sicht der Initiative trifft dies auch auf ableitende Inkontinenz- und Stoma-Hilfsmittel zu, die damit nicht ausschreibungsfähig sind.
Die Umfrage-Ergebnisse bestätigen laut BVMed in der Tendenz die Befürchtung der Hersteller und Homecare-Unternehmen der Initiative "Faktor Lebensqualität", dass die Versorgungsqualität der Patienten unter den Ausschreibungen leidet. In diesem sehr individuellen und intimen Versorgungsbereich sei eine qualifizierte Beratung auch aus medizinischen Gründen unbedingt notwendig, da anderenfalls schwere Folgeerkrankungen riskiert werden. Eine auf reine Kostenersparnis zielende Ausschreibung von Leistungen gefährde das Patientenwohl und schränke die Lebensqualität der Betroffenen ein.
Nach dem Versorgerwechsel müssen laut Umfrage weniger Patienten eine Aufzahlung leisten. Die Änderung der Produkte wurde den Patienten nur in der Hälfte der Fälle begründet, meist mit dem Preis. Einige Patienten haben aus dem Versorger-Wechsel Konsequenzen gezogen: 5 Prozent der befragten gesetzlich Versicherten haben die Krankenkasse gewechselt. Weitere 34 Prozent können sich das vorstellen. Der BVMed macht darauf aufmerksam, dass Betroffene bei ihren Krankenkassen Widerspruch gegen eine nicht zweckmäßige oder nicht ausreichende Versorgung einlegen können.