Knapp 25 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland benötigen die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln. Die Digitalisierung bietet die Chance, die Versorgung dieser Menschen zu entbürokratisieren und noch besser auf ihre individuellen Bedürfnisse abzustimmen, ist das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) laut einer Mitteilung überzeugt.
Seine Mitglieder zählen zu den maßgeblichen Spitzenverbänden und Zusammenschlüssen von Leistungserbringern aus dem Hilfsmittelbereich. Zu dem Bündnis gehören der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, Egroh-Service, Reha-Service-Ring, Rehavital Gesundheitsservice und die Sanitätshaus Aktuell AG.
WvD begrüßt grundsätzlich, dass die Digitalstrategie die Potentiale der Digitalisierung für eine wohnortnahe und hochwertige Gesundheitsversorgung heben will. Die vom Bundeskabinett beschlossene Strategie bleibe jedoch zu sehr bei reinen Absichtserklärungen oder schon bekannten Vorhaben. Um den Digitalisierungsstau im Gesundheitswesen aufzulösen, müssten die Vorhaben der Strategie zeitnah konkretisiert sowie mit Meilensteinen und Budgets hinterlegt werden.
Aus Sicht der Hilfsmittelversorgung stünden folgende Themen im Fokus:
- Die konsequente und gleichberechtigte Einbindung aller relevanten Leistungserbringer – inkl. der Hilfsmittelversorger in die Telematik-Infrastruktur. Die Zeitpläne zur Einbindung dürfen nicht ausgehebelt werden. Die ePA-Daten führen gerade durch die digitale Bündelung der relevanten Dokumente einer Patientengeschichte zu konkreten Mehrwerten. Hier müssen für entsprechende Mehrwerte neben den Ärztinnen und Ärzten auch die nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe mit Lese- und Schreibrechten eingebunden werden. Medienbrüche bei der Digitalisierung im Hilfsmittelbereich müssen konsequent vermieden werden.
- Bei der Einbindung muss zudem die Versorgungsqualität im Hilfsmittelbereich im Sinne der Patientinnen und Patienten gewahrt bleiben. Zentrale Regelungen wie das Makelverbot gemäß § 33 Absatz 6 SGB V und die Verantwortung und Kompetenz der Leistungserbringer gemäß § 7 Absatz 3 der Hilfsmittelrichtlinie dürfen durch digitale Anwendungen nicht untergraben werden.
- Gerade ältere Menschen sind auf eine gute Hilfsmittelversorgung angewiesen. Zugleich können sie besonders im ländlichen Bereich von innovativen Versorgungslösungen profitieren. Ihre Bedürfnisse müssen daher für eine erfolgreiche Umsetzung der Digitalisierung des Gesundheitswesens u.a. durch die frühzeitige und regelhafte Einbindung entsprechender Verbände und Interessenvertretungen älterer Menschen konsequent berücksichtigt werden.
- Die Verbesserung der digitalen Infrastruktur im ländlichen Raum ist zwingende Voraussetzung, um die Ziele der digitalen Gesundheitsversorgung zu erreichen. Der Glasfaser- und Mobilfunkausbau in ländlichen Regionen muss daher noch intensiviert werden.
- Institutionen und Unternehmen des Gesundheitswesens geraten zunehmend ins Visier der Cyberkriminalität. Diese Gefahr für das Gesundheitswesen findet in der Strategie zu wenig Berücksichtigung. Hier bedarf es stärkerer Anstrengungen, um die gesundheitliche Infrastruktur besser zu schützen und gerade KMU bei der IT-Sicherheit zu unterstützen.