Der aktuelle Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sieht vor, die Bewilligung von Hilfsmitteln bei Anträgen von Kindern sowie bei Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen zu vereinfachen. Ein Schritt, den „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) laut einer Mitteilung ausdrücklich begrüßt. Er bedeute eine erhebliche Entlastung der Betroffenen und ihrer Angehörigen sowie eine deutliche Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung. Lange Bearbeitungszeiten, überbordender Begründungsaufwand und Ablehnungen mit Widerspruchsverfahren könnten so vermieden werden. Eine Vielzahl erfolgreicher Widersprüche habe in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass ein großer Teil der beantragten Hilfsmittelversorgungen von den Krankenkassen zu Unrecht abgelehnt worden sei.
Aus Sicht von WvD müssen dieser Regelung nun weitere politische Anstrengungen in Richtung einer umfassenden Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung folgen. So könnten sowohl die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessert als auch unnötige Bürokratiekosten eingespart werden. WvD hat ein Reformkonzept vorgelegt, um den bürokratischen Aufwand im Hilfsmittelbereich deutlich zu reduzieren.
Zum Hintergrund: Nach der Neuregelung im Referentenentwurf des GVSG sollen die Krankenkassen bei Menschen, die regelmäßig in einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder Medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) behandelt werden, künftig von der medizinischen Notwendigkeit der beantragten Leistung ausgehen, wenn die behandelnden Ärzte/innen die beantragte Leistung empfehlen. Die Einschaltung des Medizinischen Dienstes zur Beurteilung der Notwendigkeit der beantragten Hilfsmittelversorgung kann entfallen. Für diese Neuregelung hatte sich das „Aktionsbündnis für bedarfsgerechte Heil- und Hilfsmittelversorgung“ eingesetzt, das sich im Zuge einer entsprechenden Petition an den Bundestag gebildet hatte.