In den ersten Januartagen wurden bereits 7 Millionen E-Rezepte erfolgreich eingelöst, die Gesamtzahl liegt derzeit bei 25,7 Millionen (Stand: 10.01.2024). Es ist anzunehmen, dass die Nutzung des E-Rezepts in den kommenden Tagen noch weiter steigen wird: In den ersten beiden Tagen der neuen Woche (08.01./09.01.) wurden jeweils fast 2,5 Millionen E-Rezepte ausgestellt. Erfahrungsgemäß spiegeln sich die Zahlen der ausgestellten E-Rezepte in den darauffolgenden Tagen bei der Anzahl an eingelösten E-Rezepten wider. Darüber hinaus hat bundesweit fast jede Apotheke E-Rezepte in den ersten Januartagen verarbeitet. Seit Jahresstart haben zudem 73.000 medizinische Einrichtungen mindestens ein E-Rezept ausgestellt (Stand: 10.01.2024).
Das Einlösen von E-Rezepten mittels der Gesundheitskarte ist aktuell der meist genutzte Einlöseweg, gefolgt vom Ausdruck und der E-Rezept-App. Letztere wurde mittlerweile mehr als 1 Million Mal von Nutzerinnen und Nutzern heruntergeladen (Stand: 10.01.2024).
Die Einführung des E-Rezepts in der Praxis bedeutet oftmals eine Anpassung der Arbeitsabläufe: Bei der Ausstellung von E-Rezepten sollten (Zahn-)Ärzte und Ärztinnen möglichst die Vorteile der Komfortsignatur verwenden. E-Rezepte werden so noch in der Sprechstunde per Mausklick signiert und können sofort eingelöst werden.
Zugleich können E-Rezepte für Folgerezepte in sogenannten Aufgaben- oder Signaturlisten mehrfach täglich gesammelt und zu einem geeigneteren Zeitpunkt geprüft und signiert werden. Erst nach erfolgter Signatur sind die E-Rezepte in der Apotheke abrufbar. Deshalb sollte in Rücksprache mit den Patientinnen und Patienten besprochen werden, ab wann die E-Rezepte in der Apotheke eingelöst werden können.