Vor gut einem Jahr hatte die BKK vor Ort als erste Krankenkasse den Pilotvertrag "Integration von De-Pay" mit HMM Deutschland unterzeichnet. Nun startet sie das De-Pay-Abrechnungsverfahren im Echtbetrieb.
Vorausgegangen ist laut HMM Deutschland mehr als ein Jahr des intensiven Testens: Das Bundesversicherungsamt (BVA) war in die rechtliche und verfahrenstechnische Bewertung eingebunden. Verträge und Verfahren mussten mehrmals angepasst werden, um den Kriterien des BVA genügen zu können. Die Prüfung erstreckte sich dabei nicht nur auf die kasseninternen Prozesse, sondern auch der prozessuale technische Anteil bei den Leistungsbringern wurde kritisch bewertet, und auch hier wurden Verfahrensänderungen durchgeführt.
In den letzten beiden Monaten wurden noch einmal die Korrektheit der Abrechnung im Vergleich zur konventionellen Abrechnung immer wieder geprüft und geübt. Die Freigabe für das Verfahren wurde dann am 2. Februar 2015 erteilt. Durch den Einsatz bei der BKK vor Ort soll De-Pay als innovatives Abrechnungsverfahren im Gesundheitswesen im praktischen Einsatz seine Vorteile unter Beweis stellen und Kosteneinsparungen bei Krankenkassen und Leistungserbringern ermöglichen.