Mit dem Beschluss vom 17. Juli 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Liposuktion beim Lipödem als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt. Damit endet eine lange Phase der Unsicherheit für Patientinnen mit diagnostiziertem Lipödem – einer chronischen, schmerzhaften Fettverteilungsstörung, die fast ausschließlich Frauen betrifft. Grundlage der Entscheidung ist die Auswertung der LIPLEG-Studie, die im Auftrag des G-BA durchgeführt wurde und den therapeutischen Nutzen der operativen Fettabsaugung wissenschaftlich belegt.
„Wir haben uns konsequent für die Anerkennung der Liposuktion eingesetzt, die Stimmen der Betroffenen hörbar gemacht und das Verfahren kritisch begleitet“, erklärt Susanne Helmbrecht, Vorsitzende der Lymphselbsthilfe e.V., die als Patientenvertretung aktiv in das Bewertungsverfahren eingebunden war.
Versorgungsklarheit mit Einschränkungen
Die Entscheidung wird von den Patientenvertretungen grundsätzlich begrüßt, allerdings bleiben Kritikpunkte – vor allem in Bezug auf die BMI-Regelung.
„Wir haben uns dafür eingesetzt, dass der BMI nicht als Maß zur Abgrenzung einer Adipositas herangezogen wird, leider ohne Erfolg. Das bedauern wir sehr, denn das ist grundsätzlich kein geeignetes Maß beim Lipödem, worüber in den medizinischen Fachgesellschaften Einigkeit besteht“, so Helmbrecht.