Aktuell werde der Wiedereinsatz für eine Vielzahl von Produktgruppen im Wege des Open-House-Verfahrens vergeben. Die individuelle Versorgung von Kindern und Jugendlichen findet keine Beachtung, obwohl dies zur dauerhaften Sicherstellung der Versorgungs- und Ergebnisqualität notwendig wäre, um den besonderen Bedarfen dieser Gruppe gerecht zu werden, kritisiert die Interessengemeinschaft RehaKIND.
Auch in sensiblen weiteren Versorgungs-Bereichen lote die KKH laut RehaKIND derzeit den Markt aus, um weitere Open-House-Verträge vorzubereiten. Aktuelle Beispiele neben den bereits laufenden Vertragsverfahren zum Wiedereinsatz seien Markterkundungen für Beatmungsgeräte inkl. Zubehör, Markterkundungen für Encasings und als letztes für Antidekubitusmatratzen und -sitzkissen.
Aufgrund des bisherigen Vorgehens sei zu befürchten, dass die individuellen besonderen Bedürfnisse bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen keine Bedeutung haben werden. Bei der KKH sei "offensichtlich nicht vorgesehen, die Besonderheiten der Kinder- und Jugendversorgung in irgendeiner Weise zu berücksichtigen". Vielmehr ziehe man sich unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf darauf zurück, dass dies der einzig rechtlich zulässige Weg wäre, wenn man keine Ausschreibungen durchführe. Unabhängig davon, dass gerade die von der KKH durchgeführte Vorgehensweise eines Open-House-Vertrages rechtswidrig und durch die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf gerade nicht geboten sei, würden inhaltlich die individuellen Anforderungen an die Versorgung von Kindern und Jugendlichen komplett ausgeblendet.