Wie die Interessengemeinschaft mitteilt, seien bestehende Preise in der Kinderversorgung zum Teil erhöht worden. In anderem Bereichen wurden neue Preise über Kinderversorgungs-/ Zusatzpauschalen etabliert.
Um eine individuelle, qualitative Kinderversorgung sicherzustellen, gibt es nun Aufschläge im Tracheostomabereich, Mobilitätspauschalen, aktive Befeuchtung, spezielle Kinderpauschalen bei Pulsoximetern und bei den Beatmungsgeräten sowohl im nicht-invasiven Bereich als auch für den Einsatz in der invasiven Beatmung. "Die BKK Landesverbände Bayern/Süd haben durch diese wertschätzende und kooperative Verhandlung mit Mitgliedern der RehaKIND AG Kinderbeatmung gezeigt, dass den angeschlossenen Betriebskrankenkassen die Versorgung von beatmeten Kindern sehr wichtig ist und differenzierte Vergütungsmodelle auch im Wege von Vertragsanpassungen möglich sind."
Im Bereich der Tracheostomie wurde das Kindesalter allerdings von 16 auf 14 Jahre umgestellt, wie dies bereits in diversen Verträgen anderer Krankenkassen und Verbände ebenfalls geregelt ist. RehaKIND werde sich weiter für eine einheitliche Altersregelung einsetzen. Transitionsmodelle zeigten, dass die Behandlung von Kindern und Jugendlichen notwendig fließend bis zum 21. Lebensjahr in die Erwachsenenmedizin übergehe und entsprechend vergütet werden müsse. Das sollte nicht dem Verhandlungsgeschick der Vertragspartner obliegen, sondern nach klaren Kriterien erfolgen.